Werden weniger Personen bestellt als tatsächlich am Anlass anwesend sind, die Speisen aber für alle Anwesenden ausreichend vorhanden sind, werden die total anwesenden Personen verrechnet.
Leistung
Wir verpflichten uns, den Anlass professionell und in sorgfältiger Weise durchzuführen. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken legen wir Wert auf eine einwandfreie Qualität. Wir helfen bei der Organisation des Anlasses und übernehmen die notwendige Koordination der beteiligten Zulieferer. Wir führen die Regie des Gesamtanlasses, sofern dies mit dem Auftraggeber vereinbart wurde. Sämtliche Rechte an den präsentierten Ideen, Vorschlägen, Entwürfen, Skizzen, Abbildungen und Texten stehen im geistigen Eigentum der SG GmbH. Deren Nutzung in welcher Form auch immer, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung gestattet.
Rücktritt vom Auftrag
Ein Rücktritt vom Auftrag hat schriftlich zu erfolgen. Es werden folgende Anteile verrechnet:
Bis 4 Wochen vor Auslieferung : Keine Kosten
Ab 4 bis 1 Woche vor Auslieferung: 40 % der Auftragssumme
Unter einer Woche: 80% der Auftragssumme
Werden uns Kreditmindernde Umstände des Kunden bekannt oder kommt dieser seinen bisherigen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, sind wir berechtigt vom Auftrag zurückzutreten.
Preise
Alle Preise verstehen sich pro Person und Einheit ohne Geschirr, Mobiliar, Service und inkluisive Mehrwertsteuer. Lieferungs- und Transportkosten sind ab einem Bestellbetrag von Fr. 2000.00 inbegriffen. Transportkosten werden wie folgt berechnet:
Ohne Mitarbeiter von uns am Anlass Fr. 1.80 pro Kilometer ab Bassersdorf
Mit Mitarbeiter von uns am Anlass Fr. 1.30 pro Kilometer ab Bassersdorf
Die angegebenen Preise sind Richtpreise und können je nach Personenzahl und örtliche Gegebenheit variieren. Lassen Sie sich eine unverbindliche Offerte erstellen.
Keller mit professioneller Erfahrung: 45.- pro Std , Kellner angelernt (nicht immer fliessende Deutschkentnisse) aber sehr freundlich: 28.- pro Std.
Köche mit professioneller Erfahrung 55.- pro Std, Köche angelernt mit guter Berufserfahrung 28.-
Sonntags und an allgemeinem Feiertage verrechnen wir spezielle Stundenansätze. Für Mitarbeiter verrechnen wir Fr. 10.00 zusätzlich zum Stundenansatz.
Liefertermin
Wir werden das Möglichste tun, um Ihren Termin einzuhalten, behalten uns aber vor, bei Unfall, Krankheit, Maschinendefekten oder anderen Fällen höherer Gewalt, die Lieferfrist zu verlängern. Die mit dem Kunden vereinbarten Liefer- und Service-Zeiten sind in jedem Fall als blosse Richtzeiten zu verstehen. Wir übernehmen keine Haftung für verspätete Anlieferungen und Verzögerungen im Ablauf des Anlasses und der Kunde kann gestützt darauf auch, keinen Abzug vom Rechnungsbetrag geltend machen. Kann der gewünschte Liefertermin nicht eingehalten werden, werden Sie nach Möglichkeit durch uns benachrichtigt.
Transport / Ausnahmebewilligungen / Parkmöglichkeiten
Der Transport wird vom uns organisiert und ausgeführt. Ausnahmebewilligungen wie Sonntags- und Nachtfahrtbewilligungen, Spezialbewilligungen zum Befahren von Privatstrassen und Strassen mit Gewichtsbeschränkungen oder Bergstrassen mit Einschränkungen werden durch uns eingeholt und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Kosten für Bahn, Lifte, Hubgeld für Stapler vor Ort oder Transporte durch Dritte gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden. Parkmöglichkeit für unsere Fahrzeuge muss vorhanden sein. Es ist wichtig, dass diese Transportmittel direkt bei der Cateringküche (Halle/Zelt) abgestellt werden können. Parkbewilligungen und Parkmöglichkeit werden vom Kunden organisiert. Allfällige Parkgebühren werden dem Kunden verrechnet.
Lieferung
In der Lieferung sind keine Stockwerkwechsel oder grössere Ausladedistanzen inbegriffen. Für erschwerte Anlieferung/Abtransport oder das Aufstellen/Abbauen Ihrer der Bestellung fallen zusätzliche Kosten an. Fr. 12.00 pro Viertelstunde
Service
Unsere Mitarbeiter werden pro Viertelstunde abgerechnet. Auf- und Abbau sowie die Reisezeit gelten als Arbeitszeit. Ab 23.00 Uhr wird ein Nachtzuschlag verrechnet.
Beizug eines Dritten
Culinary Events ist berechtigt, falls nach eigenem Ermessen notwendig, die Erfüllung der Vertragsverbindlichkeiten durch einen